Rettungsgassen sind seit 1. Jänner 2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen. Rettung, Feuerwehr, Polizei und sonstige Einsatzkräfte sind dadurch um bis zu vier Minuten schneller am Unfallort ? die Überlebenschancen von schwer verletzten Unfallopfern steigen um bis zu 40 Prozent.
?Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Mit der Rettungsgasse können alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer den Helfern helfen?, sagt Verkehrsministerin Doris Bures. ?Wichtig ist, dass alle mittun. Die Bildung der Rettungsgasse ist die einfachste und rascheste Unterstützung, die Autofahrer für Unfallopfer leisten können.?
AUTOBAHNAUFFAHRT bzw. Abfahrt
Man darf sich durch die Angst, die Auffahrtsrampe sei bei einer Bildung der Rettungsgasse blockiert nicht verunsichern lassen. Eine Auffahrtsrampe führt ja nicht im rechten Winkel auf eine Autobahn auf, sondern ist baulich parallel entlang der Hauptfahrbahn geführt, bis sie nach dem gemeinsamen Schneidepunkt (Trenninselspitz) über einen Beschleunigungsstreifen in die Hauptfahrbahn mündet. Die Rettungsgasse wird bei stockendem Verkehr gebildet, wobei sich die Fahrzeuge parallel zur Fahrbahn auf den äußerst linken bzw. rechten Rand platzieren. Dies funktioniert auch beim Einmündungsbereich einer Rampe problemlos, da sich jene Autos, welche sich noch auf der Hauptfahrbahn vor dem Trenninselspitz befinden am rechten Rand einordnen und jene die gerade hinter dem Trenninselspitz (Einmündung) zum stehen kommen, sich bereits parallel zur Fahrbahn an den äußerst rechten Rand - also auf den rechten Rand des Einmündungsbereich bzw. rechten Rand des Beschleunigungsstreifen stellen. Dadurch wird jedenfalls immer eine Lücke im Einmündungsbereich bleiben, sodass die Einsatzfahrzeuge ungehindert in die Rettungsgasse einmünden können. Die Rampe wäre nur dann blockiert, wenn sich jemand quer auf die Rampe und eben nicht parallel zur Fahrbahn und dies ganz rechts stellt.